> Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Acht Ratschläge zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Vielen erscheint der Weg in die berufliche Selbständigkeit ein Ausweg aus der drohenden Langzeitarbeitslosigkeit zu sein. Allerdings ist nicht jeder, der ein eigenes Unternehmen gründen will, dafür geeignet. Und nicht jeder Versuch, eine selbständige Existenz aus der Arbeitslosigkeit zu gründen, ist erfolgreich.
1. Selbständigkeit als Berufswunsch
Arbeitslosigkeit oder der drohende Verlust des Arbeitsplatzes als einziges Motiv für eine Unternehmensgründung ist keine Erfolg versprechende Startposition. Die Idee und der Antrieb, sich selbständig zu machen, sollten schon vorher, während der Berufstätigkeit, gereift sein. Der künftige Existenzgründer sollte in seinem alten Arbeitsverhältnis bereits kreativ und eigenverantwortlich gearbeitet haben.
2. Berater machen Mut und helfen weiter
Je länger die Phase der Arbeitslosigkeit dauert, je mehr Bewerbungen man ohne Erfolg verschickt hat, desto unsicherer fühlt man sich. Treten nun während der Vorbereitungen auf die Gründung Schwierigkeiten auf, z.B. harte, kontroverse Verhandlungen mit Kreditinstituten oder Ämtern, dann ist der Gründer unter Umständen schnell frustriert und hat zu wenig Selbstvertrauen, um sich und seine Geschäftsidee überzeugend zu verkaufen. In dieser Situation helfen professionelle Berater. Das Angebot an Beratungsleistungen und Hilfestellungen für potenzielle Existenzgründer ist vielfältig. Es reicht von Tagesseminaren über mehrwöchige Schulungen bis zu Programmen, die eine langfristige „Rundum“-Betreuung und Begleitung während und nach der Gründung anbieten. Beraterinnen und Berater der Arbeitsämter, Kammern, Gründungsinitiativen usw. helfen festzustellen, ob die geplante Unternehmung überhaupt lebensfähig ist und ob der zukünftige Gründer die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringt.
3. Auf die Unternehmerpersönlichkeit kommt es an
Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, die den Weg in die Selbständigkeit einschlagen wollen, gelten Kriterien, die auch alle anderen Gründer erfüllen müssen: Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Durchhaltewillen sind wichtige persönliche Voraussetzungen. Die Gründer müssen kreativ und lernfähig sein, Spaß an den eigenen Ideen haben, sich mit der eigenen Tätigkeit identifizieren und bereitwillig das unternehmerische Risiko tragen. Die zukünftigen Unternehmer sollten bereits Berufserfahrung gesammelt haben, Mitarbeiter führen können und die Branche, in der sie sich selbständig machen möchten, gut kennen. Ihre Grundeinstellung sollte sein: „Ich habe den Ehrgeiz, besser als die anderen zu werden.“
4. Stimmt die Gründungsidee?
Viele Arbeitslose gründen aus der Not heraus Unternehmen, die kaum Überlebenschancen haben. Wichtig ist also: Zunächst prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen stimmen und ob die Gründungsidee tragfähig ist.
5. Problem „Eigenkapital“
Arbeitslose verfügen oft nicht über das erforderliche Eigenkapital. Um über die Banken und Sparkassen ein Gründungsdarlehen zu bekommen, ist i.d.R. ein Eigenkapitalanteil von rund 15 Prozent der beabsichtigten Investitionssumme Voraussetzung. Viele Kreditinstitute – vor allem in den neuen Bundesländern – sind jedoch bei Kreditgesprächen mit „arbeitslosen Gründern“ eher zurückhaltend.
6. Öffentliche Förderhilfen
Die Bundesanstalt für Arbeit gewährt „Überbrückungsgeld“ und Zuschüsse zur „Ich-AG“ für Arbeitslose, die sich selbständig machen.
7. Vor zweifelhaften Angeboten hüten
Dubiose Franchise-Vertreter nutzen die Ahnungslosigkeit vieler Arbeitsloser aus: Sobald der zukünftige Gründer Existenzbeihilfen oder andere Fördergelder erhalten hat, treten sie mit einem vermeintlich sicheren Franchisekonzept und ohne Referenzen an den Gründer heran, handeln einen Vertrag mit ihm aus, kassieren „Franchisegebühren“ und „machen sich anschließend aus dem Staub“.
Tipp: Vor Unterzeichnung des Vertrags z.B. beim Deutschen Franchise-Verband, München und beim Franchise-Nehmer-Verband, Bonn, informieren. Siehe hierzu auch BMWA-Gründer Zeiten Nr. 4 „Franchise“.
8. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt:
Kaum einer der mit Überbrückungsgeld geförderten Gründer scheitert an fachlichen Mängeln. Defizite bestehen vielmehr in der unternehmerischen Kompetenz. Eine weitere Schwäche liegt im Finanzierungsbereich. Das Ergebnis der Studie macht deutlich: Je besser der Unternehmer die Gründung vorbereitet hat, je mehr Informationen er gesammelt hat, je qualifizierter er beraten und geschult wurde, desto geringer ist das Risiko, insolvent zu werden.